Krankenversicherung während eines Praktikums

    Junger Mann, der während des Studiums ein Praktikum bei einem Logistikunternehmen macht

    Viele Studierende absolvieren im Laufe ihres Studiums das eine oder andere Praktikum. Zum einen weil es die Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnungen vorschreibt. Zum anderen möchten viele Studierende darüber hinaus praktische Erfahrungen sammeln und absolvieren zusätzlich freiwillige Praktika.

    Pflichtpraktikum

    Bei einem Pflichtpraktikum richtet sich Ihr Versicherungsschutz danach, ob Sie während dieser Zeit an der Universität oder Hochschule immatrikuliert sind.

    Zwischenpraktikum

    Während eines Zwischenpraktikums sind Sie als Student immatrikuliert. Die Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten bleibt in dieser Phase bestehen. Ist auf Grund Ihres Gesamteinkommens die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr möglich, wird die Versicherung als Student fortgeführt. Bitte informieren Sie uns, damit wir Sie optimal beraten können.

    Vor- oder Nachpraktikum

    Diese Art von Praktikum absolvieren Sie vor bzw. nach Ihrem Studium. Sie sind also in dieser Zeit nicht immatrikuliert. Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Tätigkeit als Praktikant Arbeitsentgelt erhalten, sind Sie versicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie benötigen eine eigene Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber führt dann von Ihrem Bruttolohn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.

    Versicherung während des Praktikums beurteilen

    Je nach Art, Umfang und Dauer des Praktikums bestehen in der Sozialversicherung Sonderregelungen. Um Ihr Praktikum schnell beurteilen zu können, nutzen Sie unser Praktikantentool. Hier erfahren Sie, ob Sie während Ihres Praktikums eine eigene Versicherung abschließen müssen oder nicht.