Nebenjob während des Studiums

    Studentin, die als Nebenjob im Café arbeitet

    Sie finanzieren sich Ihr Studium selbst oder möchten mit einem Nebenjob Ihre Haushaltskasse aufbessern? Kein Problem. Wir sagen Ihnen, wie Sie weiterhin in der kostenfreien Familienversicherung oder der Krankenversicherung der Studenten bleiben können und gleichzeitig versicherungsfrei in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind.

    Wenn Sie familienversichert sind

    Wenn Sie über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner kostenfrei familienversichert sind, dürfen Sie während Ihres Studiums regelmäßig bis zu 505 Euro im Monat verdienen, beispielsweise als studentische Aushilfe. Verdienen Sie mehr, müssen Sie selbst eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen und werden versicherungspflichtig in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

    Wenn Sie Mitglied der Krankenversicherung der Studenten sind

    Damit Sie in der günstigen Krankenversicherung der Studenten bleiben, dürfen Sie pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. Ist die Beschäftigung von vornherein auf maximal zwei Monate oder die Semesterferien befristet, gilt diese Stundenbegrenzung nicht. Die Höhe des Verdienstes spielt in beiden Fällen keine Rolle.
     
    Wenn Sie dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sie als Arbeitnehmer. Sie sind dann versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet: Sie bleiben nicht in der Krankenversicherung für Studenten, sondern benötigen eine Vollversicherung.