Zuzahlung & Erstattung

  • Zuzahlungsgrenze berechnen
  • Erstattungsantrag
  • Befreiungsausweis
Junges Paar schaut gemeinsam Belege durch.

Einen Großteil Ihrer Gesundheitskosten tragen wir. Es gibt jedoch Leistungen, bei denen Sie eine Zuzahlung leisten müssen - jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze, der sogenannten Zuzahlungs- oder Belastungsgrenze. 

Zuzahlungsrechner

Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze rechnen Sie hier ganz einfach selbst aus:

Familienmitglieder = im gleichen Haushalt oder in einem Pflegeheim lebende Ehepartner sowie im Haushalt lebende, gesetzlich familienversicherte Kinder. Die chronische Krankheit muss seit mindestens einem Jahr bestehen und ist i.d.R. mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
Sie zählen zu dieser Personengruppe, wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen.
Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze im Jahr 2023
Jährliches Bruttoeinkommen 0,00 €
Jährliche sonstige Einnahmen 0,00 €
Freibetrag Ehegatte bzw. Lebenspartner 0,00 €
Kinderfreibetrag 0,00 € × 0
Einkommen Regelsatz 6.024,00 €
Prozentsatz Belastungsgrenze 0%
Maximale Zuzahlungen, die Sie selbst aufbringen müssen 0,00 €

Liegen Ihre Zuzahlungen über dem errechneten Betrag, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag. Nutzen Sie hierfür unseren Erstattungsantrag.

Zu welchen Gesundheitsleistungen muss ich eine Zuzahlung leisten?
LeistungZuzahlung Bemerkung
Arzneimittel10 %mind. 5 €, max. 10 € je MedikamentZuzahlung nicht höher als der Preis des Medikaments
Häusliche Krankenpflege10 %je Tag der InanspruchnahmeZusätzlich 10 € je Verordnung, Zuzahlung für höchstens 28 Leistungstage im Kalenderjahr
Haushaltshilfe10 %mind. 5 €, max. 10 € je Tag der Inanspruchnahme 
Heilmittel10 %je einzelner LeistungZusätzlich 10 € für die gesamte Verordnung
Hilfsmittel10 %mind. 5 €, max. 10 € je einzelner LeistungAusnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz: Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 € pro Monat
Krankenhausbehandlung 10 € je KalendertagZuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr
Soziotherapie10 %mind. 5 €, max. 10 € je Tag der Inanspruchnahme 
Stationäre Versorgung 10 € je Kalendertag 
Stationäre Rehabilitation 10 € je KalendertagBei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Kalendertage pro Jahr
Ambulante Rehabilitation 10 € je BehandlungstagBei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Kalendertage pro Jahr
Fahrten zur stationären (und in Ausnahmefällen zur ambulanten) Behandlung10 %mind. 5 €, max. 10 € je Fahrt
  • dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren
  • keine Zuzahlungen bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Verbandmittel10 %mind. 5 €, max. 10 € je MittelZuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihnen die jeweilige Zuzahlung quittiert wird. Wir empfehlen Ihnen, alle Quittungen und Belege aufzubewahren.

Müssen Kinder Zuzahlungen leisten?

Nein, Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag müssen nichts zuzahlen. Einzige Ausnahme sind die Fahrtkosten – hier gilt auch für Kinder und Jugendliche eine Zuzahlung von 10 %, mindestens jedoch 5 € und maximal 10 € je Fahrt. Weitere Informationen zu den Fahrtkosten finden Sie hier.

Wie errechnet sich die Zuzahlungsgrenze?

Diese Zuzahlungsgrenze errechnet sich aus den jährlichen Bruttoeinnahmen des gesamten Familienhaushalts. Dazu zählen

  • die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlicher Ehe)
  • sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder (einschließlich Enkel-, Stief- und Pflegekinder).

Für Kinder und Ehegatten gibt es Freibeträge.

 

Es gilt folgende Regel:

  • 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Beteiligung zumutbar.
  • Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%.
Kann ich mir Zuzahlungen von der BAHN-BKK erstatten lassen?

Ja, wenn Sie Zuzahlungen über Ihre persönliche  Zuzahlungsgrenze (s.o.) hinaus geleistet haben, können Sie sich diese auf Antrag von uns erstatten lassen. Wir zahlen Ihnen dann den entsprechenden Betrag aus und bescheinigen Ihnen, dass Sie ab diesem Zeitpunkt für das laufende Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.

Bitte beachten Sie:
Selbstbeteiligungen, die über die Vertragsleistungen hinausgehen, können wir jedoch nicht berücksichtigen. Dazu zählen z.B. Privatbehandlungen, nicht genehmigte Fahrten zur ambulanten Behandlung, Zahlungen für Arzneimittel oberhalb von Festbeträgen oder ausgeschlossene Hilfsmittel. Dies gilt auch für die Aufwendungen für Zahnersatz.

Wie erhalte ich einen Befreiungsausweis?