Familienversicherung

    Lachende Familie mit zwei Kindern, die sich über die kostenfreie Familienversicherung bei der BAHN-BKK freut

    Krankenversicherung ohne Beitragszahlung? Das geht! Mit unserer Familienversicherung profitieren Familienmitglieder in gleichem Maße von allen Leistungen wie beitragszahlende Mitglieder, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

    Welche Vorteile hat die Familienversicherung bei der BAHN-BKK?
    Welche Familienmitglieder kann ich kostenfrei mitversichern?

    Grundsätzlich haben Sie als BAHN-BKK-Mitglied die Möglichkeit, für Ihren Ehepartner, Ihre Kinder sowie Pflegekinder und Adoptionspflegekinder eine kostenfreie Familienversicherung bei uns abzuschließen.

    Stief- und Enkelkinder können Sie ebenfalls kostenfrei mitversichern, wenn sie in Ihrem Haushalt leben. Leben die Stief- bzw. Enkelkinder in einem anderen Haushalt, ist eine Familienversicherung möglich, wenn Sie mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.

    Ob eine Familienversicherung möglich ist, hängt immer vom Alter des Kindes bzw. vom monatlichen Einkommen der Familienmitglieder ab.

    Bis zu welchem Alter sind Kinder kostenfrei mitversichert?

    Bis zu welchem Alter Kinder und Enkel in der Familienversicherung bleiben können, hängt davon ab, welcher Tätigkeit sie nachgehen und ob sie ein eigenes Einkommen haben:

    • Bis zum 18. Geburtstag ist Ihr Kind kostenfrei mitversichert, sofern es nicht versicherungspflichtig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Ausbildung macht oder eine Rente bezieht.
    • Ist Ihr Kind nicht erwerbstätig und hat kein eigenes Einkommen, besteht die Familienversicherung bis zum 23. Geburtstag.
    • Die Familienversicherung verlängert sich zudem bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes, wenn es sich in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein Studium absolviert oder einen Freiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) leistet.
    • Die Familienversicherung besteht über das 25. Lebensjahr um den Zeitraum hinaus, um den die Schul-, Berufsausbildung oder das Studium durch Wehr- bzw. Zivildienst (gesetzliche Dienstpflicht) unterbrochen oder verzögert wurde.
    • Keine Altersgrenze besteht für Kinder, die sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf Dauer nicht selbst versorgen können.
    Wie hoch darf das Einkommen der Familienmitglieder sein?

    Familienmitglieder, deren Einnahmen im Jahr 2024 nicht höher als 505 € im Monat sind, können kostenfrei familienversichert werden. Betragen die Einnahmen bei Aufnahme eines Minijobs ab dem 01. Januar 2024 bis 538 €, können Sie ebenfalls kostenfrei familienversichert werden.

    Wann können meine Familienmitglieder nicht (mehr) kostenfrei versichert werden?

    Eine Familienversicherung kann nicht abgeschlossen werden bzw. endet, wenn das Familienmitglied

    • die Alters- oder Einkommensgrenze überschreitet,
    • eine eigene versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, zum Beispiel als Auszubildender,
    • hauptberuflich selbstständig ist,
    • als Studentin bzw. Student krankenversichert ist,
    • Arbeitslosengeld bezieht,
    • Bürgergeld bezieht,
    • versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner ist oder
    • ein Stief- oder Enkelkind ist, das nicht in Ihrem Haushalt lebt und für das Sie nicht mindestens die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aufbringen.

    Ausnahmeregelungen

    Spezielle Ausnahmeregelungen bestehen, wenn ein Elternteil privat versichert, der Angehörige versicherungsfrei (z. B. Beamte) oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich am Servicetelefon unter 0800 22 46 255.

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