Ambulante Vorsorgeleistungen

    Eine Szene aus einem Kurbad. Die Frau im Vordergrund liegt auf einer Massagebank und bekommt eine Kuranwendung.

    Früher wurde die ambulante Vorsorgeleistung als offene bzw. ambulante Badekur – oder im Volksmund einfach als Kur – bezeichnet. Ambulante Vorsorgeleistungen finden in staatlich anerkannten Kurorten statt und werden von einer Ärztin bzw. einem Arzt in einem Antrag verordnet. 

    Wann kommt eine ambulante Vorsorgeleistung in Betracht?

    Eine ambulante Vorsorgeleistung bzw. eine Kur dient der Krankheitsverhütung oder soll die Verschlimmerung behandlungsbedürftiger Krankheiten vermeiden. Bei Kindern ist sie auch möglich, wenn die gesundheitliche Entwicklung gefährdet ist. 

    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann eine ambulante Vorsorgeleistung verordnen, wenn eine Behandlung in der Praxis nicht ausreicht, alle Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft wurden oder örtliche Anwendungen aufgrund beruflicher oder familiärer Umstände nicht möglich sind.

    Wie lange dauert eine ambulante Vorsorgeleistung?

    Die Dauer liegt in der Regel bei zwei bis drei Wochen. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt schreibt die empfohlene Dauer in den Antrag.

    Wie oft kann eine ambulante Vorsorgeleistung durchgeführt werden?

    Sie können alle drei Jahre einen Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung stellen. Soll eine Kur nach einem kürzeren Zeitraum erfolgen, muss Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt dies auf dem Antrag medizinisch begründen.

    Wo findet die ambulante Vorsorgeleistung statt?

    Auch wenn es das Wort „ambulant“ vermuten lässt, findet die Kur nicht am Wohnort, sondern in einem staatlich anerkannten Kurort statt. In Deutschland gibt es ca. 350 solcher Kurorte mit unterschiedlicher Auszeichnung, wie beispielsweise Luftkurort, Heilbad, Seebad, heilklimatischer Kurort oder Kneippkurort. Den passenden Kurort wählen Sie am besten gemeinsam mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt aus.

    Wo wohne ich während der ambulanten Vorsorgeleistung?

    Ihre Unterkunft am Kurort buchen Sie eigenständig, zum Beispiel in einem Kurhotel. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Sie – bis auf einen Zuschuss von uns – selbst.

    Wie läuft eine ambulante Vorsorgemaßnahme ab?

    Bereits vor Reiseantritt wählen Sie eine im Kurort ansässige Ärztin bzw. einen ansässigen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Kurarzt“ bzw. „Badearzt“ aus, die bzw. der Sie während der Kur betreut. Auskünfte darüber, welche Ärztinnen und Ärzte es am Kurort gibt, erhalten Sie beispielsweise auf der Internetseite des Kurorts oder direkt bei der Kurverwaltung. 

    Diese Ärztin bzw. dieser Arzt untersucht Sie zu Beginn Ihres Aufenthaltes gründlich und legt in Absprache mit Ihnen den Behandlungsplan fest. Sie bzw. er verordnet örtliche Heilmittel oder physikalische Anwendungen wie Massagen, Heilbäder oder Fangopackungen.

    Die Kurbehandlungen erhalten Sie in einem Gesundheits- oder Kurzentrum.

    Was muss ich bei der Wahl der Kurzärztin bzw. des Kurarztes beachten?

    Am besten suchen Sie sich bereits vor Kurantritt eine Kurärztin bzw. einen Kurarzt. Dabei haben Sie die freie Wahl unter den zugelassenen Kurärztinnen und Kurärzten vor Ort. Das sind in der Regel Allgemeinärztinnen und -ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Kurarzt“ bzw. „Badearzt“. Beachten Sie jedoch, dass ein späterer Wechsel der Ärztin bzw. des Arztes nicht möglich ist.

    Auskünfte darüber, welche Ärztinnen und Ärzte es am Kurort gibt, erhalten Sie beispielsweise auf der Internetseite des Kurorts oder direkt bei der Kurverwaltung. 

    Von uns erhalten Sie vor Kurantritt einen Kurarztschein. Diesen legen Sie bitte vor der ersten Behandlung bei Ihrer Kurärztin bzw. Ihrem Kurarzt vor, damit wir die Kosten übernehmen können.

    Welche Kosten übernimmt die BAHN-BKK für mich?

    Wir zahlen die Behandlung durch die Kurärztin bzw. den Kurarzt und 90 % der Kosten für die erforderlichen Kurmittelanwendungen. Sie zahlen lediglich Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro pro Verordnung und 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen. Wenn Sie von der Entrichtung der Zuzahlung befreit sind, legen Sie vor Ort bitte Ihren Befreiungsausweis vor.

    Als EXTRA-Leistung zahlen wir Ihnen zusätzlich für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe einen Zuschuss von 16 € pro Tag für maximal 21 Tage. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Tag. Sollten Ihre Ausgaben unterhalb dieser Summen liegen, erstatten wir nur die tatsächlichen Kosten.

    Damit wir Ihnen den Zuschuss auszahlen können, senden Sie uns nach der Kur bitte den ausgefüllten Kurkosten-Abrechnungs-Scheck, den Sie von uns mit Ihren Kurunterlagen erhalten, sowie die quittierten Rechnungen über Ihre sonstigen Kosten zu. Sobald wir den Kurzarztbericht erhalten haben, überweisen wir Ihnen den Zuschuss.

    Welche Kosten muss ich selbst tragen?

    Sie kümmern und buchen eigenständig Ihre Unterkunft und Verpflegung am Kurort und tragen die Kosten dafür sowie für Ihre Fahrkosten und die Kurtaxe. Von uns erhalten Sie für maximal 21 Tage einen Zuschuss von bis zu 16 € täglich.

    Darüber hinaus zahlen Sie Ihren gesetzlichen Eigenanteil von 10 € pro Verordnung und 10 % der Kosten für die Kurmittelanwendungen. Wenn Sie von der Entrichtung der Zuzahlung befreit sind, legen Sie vor Ort bitte Ihren Befreiungsausweis vor.

    Was muss ich einer Kur im Ausland beachten?

    Wenn Sie eine Kur im Ausland machen möchten, stellen Sie bitte - genau wie bei einer Kur in Deutschland - vorher einen Antrag bei uns. Beim Kurort muss es sich ebenfalls um einen anerkannten Kurort handeln. 
     
    Anders als bei Kuren in Deutschland treten Sie für die Behandlung und die Kurmittel in Vorleistung. Im Nachgang beantragen Sie die Erstattung der Kosten bei uns. Bitte beachten Sie, dass wir nur Kosten für Leistungen und nur in der gleichen Höhe übernehmen, wie wir sie auch in Deutschland übernehmen würden. Zusätzlich zum gesetzlichen Eigenanteil (10 % der Kosten für die Kurmittelanwendungen sowie 10 € pro Verordnung) zahlen Sie bei Kuren im Ausland einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von 5 %, jedoch maximal 50 € vom berechneten Erstattungsbetrag. 
     
    Den Zuschuss in Höhe von 16 € pro Tag für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe zahlen wir Ihnen auch für Kuren im Ausland.

    Bin ich für die Zeit der ambulanten Vorsorgemaßnahme krankgeschrieben?

    Da die Maßnahme der Vorsorge dient, gelten Sie als arbeitsfähig und werden im Normalfall nicht krankgeschrieben. Wenn Sie erwerbstätig sind, werden Sie in der Regel also Urlaub nehmen müssen.

    Wie beantrage ich eine ambulante Vorsorgemaßnahme?

    Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie ganz bequem in unserer BAHN-BKK App über "Sonstiges" hochladen.

    Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

    Wir prüfen Ihren Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme. Wenn wir sie genehmigen können, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen notwendigen Unterlagen, wie beispielsweise dem Kurarztschein. Diese Bewilligung ist sechs Monate gültig. Ihre Kur treten Sie dann bitte innerhalb dieses Zeitraums an.