Sie sind als „haushaltsführende Person“ erkrankt und können Ihren Haushalt und gegebenenfalls Ihre Kinder nicht alleine versorgen? Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen wir Ihnen eine Haushalthilfe. Wichtig ist, dass Sie zuerst einen Antrag stellen.

Unter welchen Voraussetzungen bezahlt die BAHN-BKK eine Haushaltshilfe?

Es müssen immer diese beiden Grundvoraussetzungen erfüllt sein, damit wir eine Haushaltshilfe genehmigen können:
 

  1. Die erkrankte Person hat den Haushalt vor der Erkrankung selbst geführt. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn Sie generell eine Hausangestellte beschäftigen oder die Kinder auch sonst anderweitig versorgt sind.
  2. Im Haushalt lebt keine andere Person, die den Haushalt weiterführen könnte.
Für welchen Zeitraum zahlt die BAHN-BKK die Haushalthilfe?
Zusätzlich zu der allgemeinen Haushaltsführung sind bei Ihnen Kinder zu versorgen?

Kein Problem – auch hier sind wir für Sie da. Wir übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe

  • für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme
  • bei einer schweren Erkrankung (nach Krankenhausaufenthalt, nach Operationen) für die Dauer von 26 Wochen
  • als EXTRA auch bei nicht so schweren Erkrankungen für die Dauer von vier Wochen oder während der stationären Versorgung in einem Hospiz für die Dauer von 26 Wochen.

Laut Gesetz darf das in Ihrem Haushalt lebende Kind nicht älter als zwölf Jahre sein. Auch hier gehen wir zu Ihren Gunsten noch weiter: Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zum 14. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes.

Sie können Ihren Haushalt während einer Schwangerschaft oder nach einer Entbindung nicht alleine weiterführen?
Welche Aufgaben erledigt eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe übernimmt die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, die erforderlich sind, um einen Haushalt weiterzuführen. Dazu gehören zum Beispiel Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen von Lebensmitteln, Zubereitung von Mahlzeiten sowie die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern.

Woher bekomme ich eine Haushaltshilfe?
In welcher Höhe übernimmt die BAHN-BKK die Kosten für die Haushaltshilfe?

Mit den professionellen Anbietern haben wir die Preise vertraglich vereinbart. Engagieren wir die Haushalthilfe für Sie, übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragspreise. Sie leisten lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung: Das sind 10 % der Kosten - mindestens 5 € und maximal 10 € je Kalendertag. Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung brauchen Sie keine Zuzahlung leisten. Ebenso müssen Sie nichts zahlen, wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.

Die Kosten einer selbst beschafften Haushaltshilfe erstatten wir mit 11 € pro Stunde, maximal 88 € pro Tag. 

Bitte beachten Sie: Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten kann nur erfolgen, wenn Sie uns die Überweisung an die Haushaltshilfe mittels Bankbeleg nachweisen.

Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigen?

Liegt bei Ihnen Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 vor, sind die notwendigen Hilfen bei der Haushaltsführung bereits durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. 

Möchten Sie sich hierzu beraten lassen? Ihr Ansprechpartner unserer Pflegekasse hilft Ihnen gerne weiter.

Wie stelle ich einen Antrag auf Haushaltshilfe?